Anpassen elektrischer Anlagen in Wohngebäuden oder Bestandsschutz?

In vielen Unternehmen, privaten Haushalten und bei vermieteten Objekten herrscht Unklarheit, ob bestehende elektrische Anlagen an die aktuelle Normung angepasst werden müssen oder ob es Bestandsschutz auf nach alten Normen errichtete Anlagen gibt.

Im Zweifelsfall gilt: Anpassung einer elektrischen Anlage vor Bestandsschutz. Sicherheit, Zuverlässigkeit und Gebrauchsnutzen der elektrischen Anlage haben immer Vorrang vor dem Bestandsschutz.

Eine elektrische Anlage muss auf den aktuellen Stand der Technik installiert werden (kein Bestandsschutz), wenn…

  • Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen darstellen, oder
  • am Ende ihrer Lebensdauer (Betriebszeit üblicherweise max. 40 Jahre) angekommen sind
  • die Anlage erweitert wird (z.B. zusätzliche Steckdosen)
Damit von elektrischen Anlagen ausgehende mögliche Gefahren, die aufgrund des Betriebes und durch Alterungsprozesse entstehen können, festgestellt werden, müssen diese von Zeit zu Zeit einer Prüfung unterzogen werden. „E-Check“.

Wir prüfen Ihre Anlage und beraten Sie auch zum Thema Bestandsschutz, Anpassung und Neuanlage. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns unter: Telefon: 0 64 30 / 92 90 23

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