Wie wichtig sind Brandschutzschalter?

Seit kurzem kursiert das Gerücht, dass der Einbau von Brandschutzschaltern verpflichtend vorgeschrieben ist. Dabei wird sich oft auf die Norm DIN VDE 0100-420 bezogen und diese als Quelle benannt. Elektro Aßmann klärt Sie auf, wie der gesetzliche Stand beim Einbau der Schalter ist.

Der Einbau einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDDs), umgangssprachlich auch „Brandschutzschalter“ genannt, soll die Gefahr eines Brandes durch Elektrizität mindern. Dazu wird der Schalter in den Verteiler eingebaut und bietet dort Schutz. Es werden also die möglichen Brandursachen unterbunden, um Brände frühzeitig zu verhindern. Deshalb wird der Einbau eines Brandschutzschalters von der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) empfohlen.

Seit kurzem gibt es allerdings Irritationen rund um den Einbau dieser Schalter. Grund dafür ist die Norm DIN VDE 0100-420. Diese schreibt einen Einsatz von Brandschutzschaltern ab dem 18. Dezember 2017 verpflichtend bei besonderen Brandrisiken vor. Dazu gehören laut der überarbeiteten DIN VDE „0100-420:2016-02 Räume, die mit überwiegend brennbaren Baustoffen ausgeführt werden, zum Beispiel Dachstühle. Aber auch Schlaf- und Aufenthaltsräume in Kindertagesstätten oder Seniorenheimen und Museen oder Lagerhallen werden als konkrete Einsatzbereiche benannt.

Obwohl die neue Norm nicht für jeden Bauherrn und jeden Einsatzzweck bindend ist, empfiehlt Elektro Aßmann genau wie die DKE den Einbau einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung zur Prävention eines Elektrobrandes.

In jedem Fall berät Sie das Team von Elektro Aßmann sehr gerne ausführlich zu den Vorteilen und in welchen Szenarien genau der Einbau eines Brandschutzschalters sinnvoll ist.

Instagram facebook
Elektro-Aßmann GmbH
Schlossstraße 4
65558 Burgschwalbach
+49 (0) 6430 929023
Elektro Innung ifk Siegel